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   BGH, 23.05.1989 - 1 StR 179/89   

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https://dejure.org/1989,9260
BGH, 23.05.1989 - 1 StR 179/89 (https://dejure.org/1989,9260)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1989 - 1 StR 179/89 (https://dejure.org/1989,9260)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 1 StR 179/89 (https://dejure.org/1989,9260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer anhängigen Sache durch ein anderes Gericht zwecks Verbindung - Problematik des Gerichtsstandes bei Verbindung zweier Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 1 StR 179/89
    Dieser Beschluß war jedoch rechtsunwirksam, weil die Voraussetzungen für die Übernahme der Sache durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO) nicht vorlagen (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Sie ist allerdings auch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertreten worden (BGH, Beschl. v. 3. Mai 1989 - 1 StR 179/89 undUrt. v. 29. Mai 1990 - 1 StR 168/90); dieser hat jedoch auf Anfrage mitgeteilt, daß er ebenfalls nicht daran festhalte.
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 1 Ss 133/11

    Strafverfahren: Verbindung bei verschiedenen Amtsgerichten anhängiger Verfahren

    Das auf die in zulässiger Weise erhobene Revision hin auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende (vgl. BGH, Beschluss v. 23.05.1989, 1 StR 179/89, bei juris) Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils, soweit der Angeklagte wegen eines am 29. Oktober 2009 in Ibbenbüren begangenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist (dort Ziffer II. 1. der Urteilsgründe).
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